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Für den Zugriff auf unsere Anlageobjekte, bitten wir Sie nachfolgende Vereinbarung sorgfältig zu lesen und zu akzeptieren.
Die Ritter Immobilien Treuhand AG überlässt dem Benutzer/Interessenten Informationen über Anlageimmobilien (nachfolgend "Immobilie(n)" oder "Mandat(e)"), insbesondere bezüglich der Einzelheiten der gesamten Liegenschaftstransaktion und sämtlichen finanziellen relevanten Informationen über die Anlageimmobilien (nachfolgend "Geschütze Informationen") im Hinblick auf eine eventuelle Übernahme der Anlageimmobilie(n).
Geschütze Informationen sind alle betriebswirtschaftliche, technischen, finanziellen oder sonstige Informationen, welche dem Interessenten zur Verfügung gestellt werden. Als geschützte Informationen gilt auch die Verkaufsansicht an sich. Nicht vertraulich sind solche Informationen, die bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der vorstehenden Punkte allgemein bekannt werden oder durch Dritte ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt gemacht werden. Ebenso nicht vertraulich sind Angaben, die in Marketing- und Werbeunterlagen bereits vorliegen. Für den Fall einer Verletzung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenen Verpflichtung ist der Interessent schadenersatzpflichtig.
Der Interessent erkennt an, dass jede Partei bis zum Abschluss eines endgültigen, schriftlichen Vertrages jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt ist, Gespräche und Verhandlungen zu beenden. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Fordert der Interessent zum jetzigen oder einem späteren Zeitpunkt Informationen per E-Mail, Post, Fax oder Telefon betr. anderen Mandaten von der Ritter Immobilien Treuhand AG an, so stimmt er mit der Informationsanforderung zu, dass die in dieser Vertraulichkeitserklärung enthaltenen Verpflichtungen auch für alle anderen Mandate von der Ritter Immobilien Treuhand AG Gültigkeit haben.
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